Der Elternrat wird von der Elternschaft gewählt (möglichst zwei Eltern je Gruppe). Er ist ein beratendes Gremium. „Zur Erfüllung der Aufgaben der Kindertageseinrichtung sollen Elternbeirat, Träger und Leitung vertrauensvoll zusammenarbeiten.“ (SMSGF 29.11.97). Die Wahl findet jährlich im Herbst statt.